Ein Urteil fürs Regietheater
Selten, dass sich die Rechtsprechung mit Theaterfragen befasst, erst recht, wenn es um das Verhältnis zwischen Bühne und Publikum geht. Doch keine Regel ohne gelegentliche Ausnahme. So geschehen jedenfalls in Hamburg, wo ein Amtsrichter zu entscheiden hatte, ob ein die «Werktreue» einer Inszenierung vermissender Zuschauer, zuhause angekommen, von der Bühne das Eintrittsgeld zurückfordern kann oder nicht.
Nachdem auch das Landgericht per Beschluss zu erkennen gegeben hatte, dass es der Berufung des in dem Verfahren unterlegenen Klägers keine Aussicht auf Erfolg gebe, ist das erstinstanzliche Urteil nun vor kurzem rechtskräftig geworden (AG Hamburg, Az. 4 C 370/07, LG Hamburg, Az. 309 S 53/08).
Kein Happy End
Worum ging es? In einer Aufführung des Thalia-Theaters von Shakespeares «Viel Lärm um Nichts», entstanden als Koproduktion mit den Salzburger Festspielen, hatte der junge Bühnen-Regisseur nicht nur den Text modernisiert und in die Sprache heutiger Jugendlicher, einer Art Motorrad-Gang, transferiert, sondern ihm auch einen vom Original deutlich abweichenden Schluss gegeben. Statt Happy End und vergnüglicher Auflösung der Komödie geriet dieser nun tragisch. Nicht die ...
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