Gesetzliche Erinnerungslücke

Ein Stück aus dem Tollhaus der deutschen Sozialversicherung: Wie die Künstlersozialkasse vor 20 Jahren durch eine Hintertür Gesetz wurde und damit heute die Theaterverlage erschlägt. Ein Gespräch mit Marion Victor (Verlag der Autoren) und Bernd Schmidt (Kiepenheuer Bühnenvertrieb)

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Franz Wille Die Künstlersozialkasse (KSK) bedroht nach den neuesten Entscheidungen akut die Existenz eines großen Teils der Theaterverlage, die junge, lebende Autoren vertreten. Um das zu verstehen, muss man allerdings wissen, wovon Theaterverlage leben und wie die KSK funktioniert. 

Marion Victor Wir verlegen als Theaterverlag Theaterstücke, also keine Prosa, keine Lyrik und sind also auch kein Buchverlag.

Anders als im Buchverlag sind hier die Lektoren gleichzeitig die Vertriebsleute; wir betreuen die Autoren bei der Arbeit an ihren Stücken und wir vermitteln zwischen Dramatikern und Bühnen und sorgen dafür, dass die Stücke unserer Autoren aufgeführt werden. Wir handeln mit Aufführungsrechten zeitgenössischer Schriftsteller, genauer: Autoren, die noch nicht länger als 70 Jahre tot sind. 

FW Dafür erhalten Sie die Aufführungstantiemen...

Victor ... diese Urheber-Abgabe liegt zwischen 13 und 17 Prozent der Kasseneinnahme der Theater, je nach Höhe des künstlerischen Etats; bei kleineren Studiobühnen vereinbaren wir eine Mindestpauschale. 

FW Und wie viel bekommt der Autor davon?

Bernd Schmidt Von den 100 Prozent Urheber-Abgabe, die beim Verlag ankommen, behält der Verlag in der ...

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Theater heute Januar 2005
Rubrik: Künstlersozialkasse, Seite 28
von Franz Wille

Vergriffen
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