Ein Urteil fürs Regietheater

Wann gibt es Geld zurück? Das Hamburger Amtsgericht verhandelt zur Werktreue – und gibt Interpretationsfreiheit

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Selten, dass sich die Rechtsprechung mit Theaterfragen befasst, erst recht, wenn es um das Verhältnis zwischen Bühne und Publikum geht. Doch keine Regel ohne gelegentliche Ausnah­me. So geschehen jedenfalls in Hamburg, wo ein Amtsrichter zu entscheiden hatte, ob ein die «Werktreue» einer Inszenierung vermissender Zuschauer, zuhause angekommen, von der Bühne das Eintrittsgeld zurückfordern kann oder nicht.

Nachdem auch das Landgericht per Beschluss zu erkennen gegeben hatte, dass es der Berufung des in dem Verfahren unterlegenen Klägers keine Aussicht auf Erfolg gebe, ist das erstinstanzliche Urteil nun vor kurzem rechtskräftig geworden (AG Hamburg, Az. 4 C 370/07, LG Hamburg, Az. 309 S 53/08).
   

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Theater heute Mai 2009
Rubrik: Rechtsprechung, Seite 47
von Ingo Fessmann

Vergriffen
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