Ein Fall von Freiheitsberaubung
Sollen wir? Oder doch nicht? Erst ein Weilchen warten, bis die Situation günstiger ist und das wichtige Anliegen nicht von bedenklichen Inzidenzwerten weggefegt wird? Es hat lange gedauert, bis die Initiative «Aufstehen für die Kunst» bei den Gerichten vorstellig wurde. Genau genommen vom Nikolaustag des vergangenen bis Ende März dieses Jahres. Doch dann schlug man gleich doppelt zu, mit einer Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof und mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgerichtshof des Freistaats.
Die Essenz beider Klagen ist bekannt und bestimmt die Lockdown-Debatte seit Monaten: Theater und Konzertsäle müssten öffnen – weil die jeweiligen Hygienekonzepte Ansteckungen fast unmöglich machten und weil nicht nur die Kunstfreiheit, sondern gleichzeitig die Kunstausübungsfreiheit verletzt werde.
Es ist die prominenteste Initiative im deutschsprachigen Raum. Den Nukleus bilden die Tenöre Wolfgang Ablinger-Sperrhacke und Kevin Conners, Bariton Christian Gerhaher sowie der Dirigent und Organist Hansjörg Albrecht, Chef des Münchener Bach-Chores. Die Liste der Unterstützerinnen und Unterstützer umfasst weit über 300 Namen und ist das Who’s who der Szene, von ...
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Opernwelt Mai 2021
Rubrik: Mein Sehnen, mein Wähnen: Corona Spezial, Seite 10
von Markus Thiel
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