Sicherheit im szenischen Einsatz
Ein Blick in das Inhaltsverzeichnis der neuen DIN TS 56951 „Veranstaltungstechnik – Antrieb und Steuerung für sicherheitstechnische Einrichtungen“ bremst die Erwartung auf eine Musterlösung für die bereits häufig praktizierte szenische Verwendung sowie Unterbauung des Eisernen Vorhangs am Theater. Beim genauen Hinsehen lassen sich jedoch DGUV-17/18-konforme Lösungen für die sogenannte vorhersehbare Fehlanwendung (im Sinne der Maschinenrichtlinie) entnehmen.
Spätestens wenn der Bühnenbildner den sich schwerfällig öffnenden Eisernen Vorhang vor Beginn der Proben bemerkt, wird dieser häufig spontan als fester Bestandteil der Inszenierung eingeplant. Kein Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik möchte in diesem Moment den Wunsch mit dem Verweis auf die Unfallverhütungsvorschriften bzw. die bestimmungsgemäße Verwendung im Sinne der 2006/42/EG verhindern. Hier hilft ein Blick in die Regelwerke, wo die Grenzen der szenischen Verwendung von sicherheitstechnischen Einrichtungen wie Eiserner Vorhang, Rauchabzugseinrichtungen und Seitenbühnentoren beschrieben sind.
Für ein anschauliches Beispiel zur Erläuterung wird zunächst der einfache Fall betrachtet, Öffnung des Brandwandersatzes ...
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