No anarchy of love and beauty

Das Urteil im Fall Jan Fabre zeigt, dass auch im Graubereich klare Regeln gelten

Theater heute

Ich entschuldige mich aufrichtig bei jeder, die sich verletzt fühlt, bei jedem, der sich wegen mir schlecht gefühlt hat. Ich wünsche ihnen die Anarchie der Liebe und der Schönheit» – diese handschriftlichen Zeilen hatte der belgische Künstler und Choreograf Jan Fabre während des Prozesses gegen ihn wegen sexueller Belästigung seinen Anwält:innen zur Übermittlung an die Klägerinnen mitgegeben.

Eine widersprüchliche Botschaft, die vermutlich Teil des Problems war: Was für Fabre unter «Anarchie der Liebe und der Schönheit» fungierte, brachte einige seiner Mitarbeiterinnen in sexuelle Zwangslagen und berufliche Zwickmühlen. 

Nachdem der künstlerische Leiter der Antwerpener Kompanie Troubleyn 2018 in einer Talkshow geprahlt hatte, dass es in seiner Truppe nie Probleme mit sexueller Belästigung gegeben habe, publizierten zwanzig zum Teil ehemalige Mitglieder seiner Truppe in der belgischen Kulturzeitschrift «Rekto:Verso» einen Offenen Brief. Darin gaben sie zu Protokoll, dass Fabre sehr wohl übergriffig geworden sei, etwa bei angeblich künstlerischen Nacktfotoses -sions, und Sex im Austausch für Solo-Auftritte gefordert habe. Elf von ihnen, die zwischen 2000 und 2018 mit Fabre gearbeitet haben, sowie das Institut für die Gleichstellung von Frauen und Männern erhoben in der Folge Klage gegen den Künstler wegen Demütigungen, grenzüberschreitendem Verhalten und Machtmissbrauch. 

Ende April fiel schließlich das Urteil: Der Angeklagte habe «mit strafbarem Vorsatz» gehandelt, «indem er sich wiederholt und persönlich jungen Tänzerinnen seiner Tanzkompanie näherte und unerwünschte sexuelle Handlungen an ihnen vornahm», so das Gericht. «Durch seine Handlungen schuf der Angeklagte ein feindseliges und demütigendes Arbeitsumfeld, in dem seine Tänzerinnen arbeiten mussten.» Fabre erhält dafür 18 Monate Haft auf Bewährung, den Verlust seiner bürgerlichen Rechte für fünf Jahre, und er muss jeder der klagenden Zivilparteien einen symbolischen Euro zahlen. Das wie der gesamte Prozess in Abwesenheit des Angeklagten verkündete Urteil liegt somit ziemlich exakt zwischen den Forderungen von Staatsanwaltschaft (drei Jahre) und Fabres Anwält:innen (Freispruch). 

Letztere zeigten sich «froh, dass die Karikatur, die von unserem Mandanten angefertigt wurde, durch das Urteil entkräftet wurde». «Vom Slogan ‹No sex, no solo› ist im Urteil nichts übrig geblieben», befand Fabres Anwältin Eline Tritsmans. «Das dämonische Bild, Jan Fabre sei ein Tyrann, der keinen Widerspruch duldet, kommt darin nicht vor.» – Der persönliche und berufliche Schaden für den «bekann -testen lebenden Künstler Belgiens» dürfte dennoch beträchtlich sein: Ein lebens -großes Selbstporträt von Fabre als Statue wurde auf Antrag von Studierenden aus dem Antwerpener Kunstzentrum entfernt; auch die künftige Förderung von Troubleyn ist ungewiss. 

Im Vorfeld des noch nicht genehmigten Vergewaltigungsprozesses gegen den 79-jährigen Regisseur Dieter Wedel behauptete sein Anwalt Thomas Fischer im «Spiegel», dass der Schauspielberuf «möglicherweise Menschen» anzöge, «die Schwierigkeiten haben, Grenzüberschreitungen richtig einzuschätzen». Dagegen und gegen weitere abenteuerliche Unterstellungen, die das Problem auf die Seite der Opfer zu wälzen versuchen, protestierte der Verein Pro Quote letztes Jahr scharf. Künftig wird ihnen auch das Urteil gegen Fabre zur Seite stehen: Es gibt nämlich durchaus Regeln im Graubereich der Kunst, auch wenn sie Grenzüberschreitungen für sich in Anspruch nimmt. 


Theater heute 6 2022
Rubrik: Foyer, Seite 1
von Eva Behrendt

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