Man muss sich nicht alles gefallen lassen

Ein Überblick über Rechte in Zeiten von Corona: über Grundrechtseinschränkungen, ausgefallene Festivals, Theaterproben, Auszahlungen von Gastverträgen, Ansprüche von Karteninhabern und Online-Streaming

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Corona-Virus-Kontaktverbote: Es scheint auf der Welt kein anderes Problem zu geben! ZDF-Heute, ARD- Tagesschau (in der Regel 19 von 20 Minuten), die Tages- und Wochenzeitungen: Kaum eine andere Nachricht hat noch Platz. Die Heuschrecken in Afrika, die Probleme in den Lagern der Flüchtlinge, das Ende der richterlichen Unabhängigkeit in Polen: alles ins Nebenfach geschoben, um Platz zu schaffen für die Fragen nach einem Leben in der Corona-Krise.



Der nachfolgende Beitrag will nicht klären, wie klug, Not wendend oder überflüssig die Anordnungen zur Corona-Bekämpfung sind, sondern der Frage nachgehen, welche rechtlichen Konsequenzen die Schließung von Kultureinrichtungen, die Absage von Festivals und die Kündigung von Verträgen für die Betroffenen haben.


Es ist schon ein merkwürdiges Ding, unter welcher Überschrift, unter welcher Rubrik das monatelange Aus für Kultureinrichtungen bei öffentlichen Verlautbarungen segelt: So veröffentlicht das Bayerische Wirtschaftsministerium am 17. April 2020 eine Anordnung mit der Überschrift «FAQ Corona-Krise und Wirtschaft», wonach «der Betrieb sämtli­cher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen, sondern ...

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Theater heute Juli 2020
Rubrik: Corona und Recht, Seite 50
von Peter Raue

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