Dreimal ist Bremer Recht!
Am 20. Mai 2003 unterschrieb ich einen Vertrag, der eine detaillierte Regelung des Theater-Etats von 2004 bis 2007 enthielt. Am 10. Dezember 2003 teilte mir der neue Kultursenator Hartmut Perschau telefonisch mit, dass dieser Vertrag nicht mehr gilt – ein halbes Jahr nach Unterschrift, ein halbes Jahr vor Wirksamwerden. Die Vertragsformel Unter Haushaltsvorbehalt ist der legitimatorische Hebel für den Vertragsbruch, den ich seit 1994 mit verschiedenen Senatoren zum wiederholten Mal erlebte.
In der Freien Hansestadt Bremen, die sich selber viel zugute hält auf ihre entwickelten demokratischen Gepflogenheiten und hanseatischen Traditionen im Umgang miteinander, sind die Verträge das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben wurden. Ich erfahre die reale Umkehr des Satzes dreimal ist Bremer Recht. Als fünfter Kultursenator, den ich seit 1994 in Bremen erlebte, verlängerte Hartmut Perschau die personelle Diskontinuität in diesem Amt. Konzepte und Entwicklungsprozesse können bei einem derart häufigen Ämterwechsel nicht aufkommen, zumal Perschau die Kultur als Appendix-Ressort mit sekundärer Bedeutung übernommen hatte, was schon die Funktionsbezeichnungen seines Briefkopfes deutlich ...
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