tanz hat recht

Die neue Serie zu juristischen Problemen im Tanz.

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«Ich bin im dritten Monat schwanger und arbeite im Theater mit einem Normalvertrag Bühne (Sonderregelungen Tanz). Obwohl ich schwanger bin, hat mir das Theater im Juli die Nichtverlängerung geschickt. Es fand auch vorher eine Anhörung statt, und ich habe dem Intendanten gesagt, dass er mich doch nicht kündigen könnte, weil ich schwanger wäre. Trotzdem lag die Nichtverlängerungsmitteilung jetzt in meinem Briefkasten.

Ich habe schon einige Kollegen gefragt und auch einen Anwalt, und alle waren der Meinung, dass die Kündigung wegen meiner Schwangerschaft gar nicht hätte aus­gesprochen werden dürfen. Ist das richtig?»


Ich kann gut verstehen, dass Ihnen die ganze Sache komisch vorkom­men muss. Schließlich weiß doch jeder, dass man schwangeren Frauen sowie Frauen und Männern in der Elternzeit nicht einfach kündigen kann. Das würde selbstverständlich auch für Sie gelten, wenn Sie irgendwo in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis arbeiten würden und man Ihnen eine ordentliche Kündigung ausgesprochen hätte. Diese wäre unwirksam.

Ein Normalvertrag Bühne ist aber kein unbefristeter Vertrag. Eine Nichtverlängerung ist darum auch keine Kündigung. Selbst wenn ein Normalvertrag Bühne schon ein ...

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Tanz Oktober 2011
Rubrik: praxis, Seite 72
von Anke Flock

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