Aufruf: Die Tanzgräfin
Jeder kennt das: Da bezeichnet sich eine Tänzerin als Tänzerin Schrägstrich Choreografin. Denn tanzt sie ein Solo, das sie selbst erarbeitet hat, ist sie sowohl Autorin wie Interpretin. Liest man also das etwas umständliche «die Tänzerin und Choreografin Yoshiko Waki», ist das weniger dem stolzen Selbstverständnis geschuldet, beides zu können: zu kreieren und gehorchen, sondern der Tradition.
Einst war der Tänzerkörper vor allem «Material», der Choreograf gern von gesetzterem Alter und vor allem der Urheber.
Von dieser Unterscheidung macht die Praxis immer seltener Gebrauch. Tänzern wird längst zugestanden, Ko-Choreografen zu sein, die eigenen Ideen einzubringen und selber zu improvisieren. Der Einzige, der dies noch nicht einsieht, ist der Gesetzgeber. Der kann sich den Tänzer nur als abhängig beschäftigtes Wesen vorstellen. Weil dies aber auf einen immer kleiner werdenden Personenkreis zutrifft, blieb den Tänzern nichts anderes übrig, als selbst als Autoren aufzutreten – obwohl sie weiter selber tanzen.
In diese wie in alle vom Staat geschaffenen Grauzonen hat sich nun der Vorschlag eingeschlichen, mit der Trennung vollends Schluss zu machen. Tanzkünstlerin ist ein netter ...
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