Editorial 1/23
Als die Gründerväter der Bundesrepublik Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg darangingen, eine demokratische Verfassung zu erstellen, galt ihr Augenmerk vor allem drei Entitäten: einmal der Würde des Menschen (und den damit verbundenen Menschenrechten), der Gleichberechtigung und schließlich der Freiheit in all ihren Facetten. Auch für den Bereich der Kunst fanden die Verfasser eine probate Lösung: «Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten», heißt es in Artikel 5 des Grundgesetzes.
Und einige Zeilen weiter: «Eine Zensur findet nicht statt.»
Zwei aktuelle Fälle zeigen, dass der Umgang mit dieser verfassungsgemäß verankerten Meinungsfreiheit zwar theoretisch funktioniert, nicht aber zwingend in der Praxis. Am Münchner Metropoltheater wurde eine Inszenierung des Schauspiels «Vögel» von Wajdi Mouawad nach Protesten des Verbandes jüdischer Studenten in Bayern und der Jüdischen Studierendenunion vom Spielplan abgesetzt. Beide Organisationen hatten dem Stück, das nach seiner Pariser Uraufführung 2017 immerhin an 22 deutschsprachigen Bühnen gezeigt und mit großem Erfolg auch in Tel Aviv aufgeführt worden war, «Holocaust-Relativierung ...
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Opernwelt Januar 2023
Rubrik: Editorial, Seite 1
von Jürgen Otten
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