Lüftungsanlage? Check!

Die DTHG (Deutsche Theatertechnische Gesellschaft) hat durch Corona neue Felder erschließen müssen, um den Menschen in den Theatern und in der Veranstaltungsbranche in einer besonderen Zeit zu helfen. Dazu gehörte auch ein gemeinsam mit dem NRW-Ministerium für Kultur und Wissenschaft durchgeführtes Forschungsprojekt zu Lüftungsanlagen. Heraus kam u. a. ein einfacher, aber hilfreicher Handlungsleitfaden für die Häuser.

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Zu Beginn des vergangenen Jahres wurde die DTHG vom Land NRW bei einer Bestandsaufnahme der Theater und Konzerthäuser hinsichtlich Lüftungsanlagen des Landes unterstützt (BTR 2/2021 und 3/2021). Maßgeblich sollte die „pandemiegerechte Lüftung“, also die Lüftung unter erschwerten Bedingungen, geprüft werden. Es stellte sich dabei heraus, dass die Häuser überwiegend für die Situation gut präpariert sind, obwohl viele Anlagen die Austauschreife in Jahren bereits erreicht haben. Von 115 überprüften Spielstätten konnten nur drei nicht in Betrieb bleiben.

Sie wurden im Rahmen einer Landesförderung innerhalb eines Quartals ertüchtigt. Im Rahmen dieser Studie entwickelte sich eine Eigendynamik, die nicht nur neue und ungeahnte Erkenntnisse aufbrachte, sondern auch Wege aufzeigte, in Zeiten der Pandemie mit geringem technischen Aufwand die Theater sicher und regelkonform zu betreiben. Die Menschen in den Häusern brauchen klare Handlungsleitlinien zum Thema Lüftungsanlagen. In einem ausgesuchten Gremium des Kulturstaatsministeriums bearbeitet der Berufsverband aktuell grundsätzliche Fragestellungen zu allen Themen rund um gesicherte Wiedereröffnungen. Einen Auszug aus dem Arbeitsstand zu ...

DTHG-Kriterien für Normal- und Pandemiebetrieb DTHG-Kriterien für Normal- und Pandemiebetrieb

Lüftung ausreichend:
Lüftungstechnische Voraussetzungen entsprechen den Vorgaben, Maßnahmen sind direkt umsetzbar.
Im Veranstaltungsraum ist eine RLT-Anlage vorhanden, die nachstehende Kriterien erfüllt und ein Zertifikat erhalten kann
Foyer mit eigener RLT-Anlage oder durch geprüftes Überströmkonzept gelüftet.
Öffentlicher Raum ist prüfbar. Alle Angaben sind vollständig und aktuell übermittelt.
Sachverständigen-Prüfung (Inbetriebnahme oder wiederkehrende) vollständig und mängelfrei.
Hygieneprüfung aktuell und mängelfrei.
Spielstätte reicht vollständiges, aktuelles Hygienekonzept für Pandemiezeiten ein.
Besucherzahl und Aufenthaltsdauer werden von Betreiber für die Fälle Pandemie und Normalnutzung benannt und sind anwendbar.
Lüftungseffizienz und Strömungsrichtung sind aufgrund der Lage der Luftdurchlässe im Raum bestimmbar.
Keine Umluft oder Umluftanteil < 30 % und gefiltert mit mind. ePM1 80 %.
Filter geeignet und aktuell gewechselt. 
Prüfung: wirksamer personenbezogener Volumenstrom VwP ≥ Vmin
Vmin = Mindestwert bei
1. Normalbedingungen: 25–35 m 3/hP
2. Pandemiebedingungen: 30–50 m 3/hP

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BTR Ausgabe 1 2022
Rubrik: Bau/Betrieb, Seite 51
von Wesko Rohde

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