Von Bürokratie entlasten
Ein Großteil der Regelungsinhalte, die im Kabinettsbeschluss der oben erwähnten Kabinettssitzung der Bundesregierung genannt wurden, betrifft die Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere diese:
• Bestellung von Sicherheitsbeauftragten und weiterer Beauftragte (u. a. zur Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer);
• Abschaffung entbehrlicher Formvorschriften im Arbeitsschutz;
• Modernisierung der Präventionsvorschriften im SGB VII in 2026.
Das Kabinett verabschiedete dazu acht Gesetzentwürfe sowie 50 Eckpunkte als Grundlage für Gesetze, um Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und Wirtschaft und Bürgerschaft zu entlasten. Diese sollen in den kommenden Monaten auf den Weg gebracht werden. Die Vorschläge kamen aus verschiedenen Ministerien, darunter auch aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung und den Arbeitsschutz. Hierzu eine Stellungnahme der DGUV:
Für praxisnahen und effizienten Arbeitsschutz
Die gesetzliche Unfallversicherung steht für einen praxisnahen und effizienten Arbeitsschutz. Sie erfüllt die ihr vom Gesetzgeber übertragenen Aufgaben daher seit jeher mit dem Ziel, Regelungen zum Arbeitsschutz so zu gestalten, ...
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BTR Ausgabe 6 2025
Rubrik: Beruf und Bildung, Seite 68
von Wolfgang Heuer
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