Geprüfte Praxistauglichkeit

Die Fortbildung zum „Berufsspezialisten für Theatertechnik“ verabschiedet im Herbst bereits ihren dritten Lehrgang. Diskussionen zur Anerkennung im Rahmen der Versammlungsstättenverordnungen (VStättVO) sorgen jedoch für Verunsicherung. Unser Autor berichtet über den aktuellen Stand zu Qualifikation und Perspektiven der Absolventen, als Verantwortliche für Veranstaltungstechnik eingesetzt zu werden

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Die Fortbildungsregelung „Geprüfte Berufsspezialistin für Theatertechnik (HWK Oldenburg) / Geprüfter Berufsspezialist für Theatertechnik (HWK Oldenburg)“ wurde 2023 erlassen. Inzwischen haben bereits zwei Lehrgänge die Fortbildung abgeschlossen und die Prüfungen vor der Handwerkskammer abgelegt. Die Absolventinnen und Absolventen sind heute in verschiedenen Theatern tätig und haben sich in der Praxis bewährt. In einzelnen Häusern erfolgt ihr Einsatz bereits auf Grundlage behördlicher Ausnahme- bzw. Abweichungsentscheidungen.

Der dritte Lehrgang wird im Herbst 2026 die Prüfungen ablegen. Der nächste Kurs startet im September 2026. Die Rückmeldungen aus den Theatern sind durchweg positiv. Die Qualifikation ist in den Betrieben angekommen und wird von Kolleginnen und Kollegen sowie technischen Führungskräften anerkannt. Vor dem Hintergrund der positiven Entwicklung und der laufenden Diskussion zur Anerkennung im Rahmen der VStättVO wäre es bedauerlich, wenn dieser Qualifizierungsweg gerade jetzt ins Stocken geriete.

Der aktuelle Rechtsstand
Die Versammlungsstättenverordnungen der Länder nennen in § 39 verschiedene formale Qualifikationen, die grundsätzlich als Verantwortliche für ...

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BTR Ausgabe 3 2026
Rubrik: Beruf und Bildung, Seite 70
von Sebastian Hellwig

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