richterspruch: susanne linke...

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...schuf 1985 in Zusammenarbeit mit VA Wölfl ihre getanzte Autobiografie «Schritte verfolgen». Bei der Wiederaufnahme des Werks 2007 unterließ sie es, Wölfl weiterhin mitzunennen. Denn es war nicht mehr dasselbe Stück, weil drei Tänzer mehr dabei waren. Also auch nicht mehr dieselbe Choreografie. So argumentierte der bekannte Rechtsanwalt Peter Raue. Für Wölfl, als Bühnenbildner an der Konzeption beteiligt, «ist es aber auch sein Werk», verteidigte ihn die Anwältin Anke Flock, die auch William Forsythe, Sasha Waltz und Constanza Macras vertritt.

Raue malte im Berliner Kammergericht den Teufel an die Wand: «Folgt das Gericht dieser Logik, kann in Zukunft jeder Bühnenbildner, der naturgemäß am Schaffensprozess beteiligt ist, Urheberrechte geltend machen.» Könnte wahr sein. «Schritte verfolgen» gilt als das genuine Vermächtnis der Tänzerin Susanne Linke, ähnlich wie Lutz Försters getanzte ­Autobiografie «Lutz Förster», das Jé­rôme Bel ihm unter der Bedingung über­ließ, den Namen Jérôme Bel nicht mehr zu verwenden.

Wölfl macht es umgekehrt. Er fordert rückwirkend seine entgangenen Tantiemen und die Anerkennung seiner Miturheberschaft. Bevor das Gericht ihm folgt, fällt zwischen den ...

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Tanz Juli 2011
Rubrik: menschen, Seite 27
von Arnd Wesemann

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