Leserbrief

Wir beantworten Ihre Fragen, egal welche Sie haben. Fachkundiger Rat von Fred Moske

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Warum anerkennt das Finanzamt nicht die für meinen Berufsstand als Tanzpädagogin typischen Ausgaben (Berufskleidung, Tonträger und Fachliteratur)? Liegt es daran, dass es für das Finanzamt trotz eines Diplomstudiengangs kein Berufsbild des Tanzpädagogen gibt? Sind denn anerkennbare Ausgaben nur die, die in entsprechenden Broschüren der Industrie- und Handels­kammer vorkommen (nicht für Pädagogen). Gibt es irgendwo Richtlinien steuerlicher Absetzbarkeit für Tanzpä­dagogen? Isabelle Klesse, per eMail.



Liebe Isabelle Klesse,
mit Ihrer Frage zur Absetzbarkeit für Ihren Berufsstand typischer Ausgaben stechen Sie in die größte Rechtsprechungsblase des deutschen Einkommensteuerrechts. In tausenden von Urteilen mussten die Finanzgerichte die auslegungs­­bedürftigen Formulierungen des Gesetzgebers ausbügeln: Für selbstständig Tätige wird in § 4 Abs. 1 EStG nur ausgeführt, dass Betriebsausgaben Aufwendungen sind, die durch den Betrieb veranlasst sind. Bei Arbeitnehmern sind berufliche Ausgaben Werbungskosten und nach § 9 Abs.1 EStG Aufwendungen, die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen dienen. In Ziffer 6 dieser Norm wird ergänzend ausgeführt, dass Arbeitsmittel beispielhaft ...

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Tanz Juni 2007
Rubrik: Noch Fragen?, Seite 71
von Fred Moske

Vergriffen
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