Leserbrief
Warum anerkennt das Finanzamt nicht die für meinen Berufsstand als Tanzpädagogin typischen Ausgaben (Berufskleidung, Tonträger und Fachliteratur)? Liegt es daran, dass es für das Finanzamt trotz eines Diplomstudiengangs kein Berufsbild des Tanzpädagogen gibt? Sind denn anerkennbare Ausgaben nur die, die in entsprechenden Broschüren der Industrie- und Handelskammer vorkommen (nicht für Pädagogen). Gibt es irgendwo Richtlinien steuerlicher Absetzbarkeit für Tanzpädagogen? Isabelle Klesse, per eMail.
Liebe Isabelle Klesse,
mit Ihrer Frage zur Absetzbarkeit für Ihren Berufsstand typischer Ausgaben stechen Sie in die größte Rechtsprechungsblase des deutschen Einkommensteuerrechts. In tausenden von Urteilen mussten die Finanzgerichte die auslegungsbedürftigen Formulierungen des Gesetzgebers ausbügeln: Für selbstständig Tätige wird in § 4 Abs. 1 EStG nur ausgeführt, dass Betriebsausgaben Aufwendungen sind, die durch den Betrieb veranlasst sind. Bei Arbeitnehmern sind berufliche Ausgaben Werbungskosten und nach § 9 Abs.1 EStG Aufwendungen, die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen dienen. In Ziffer 6 dieser Norm wird ergänzend ausgeführt, dass Arbeitsmittel beispielhaft ...
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