Staatstheater

Nun ist es amtlich: Der Bund und Bayern haben die Kontrolle über die Bayreuther Festspiele übernommen

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Zunächst lässt wenig darauf schließen, dass die Nachricht mehr sein könnte als eine Fußnote im ewig-lästigen Familienstreit der Wagners um Bayreuth. In Wahrheit ist sie ein Lehrstück staatlicher Kulturpolitik. Das Landgericht Bayreuth wies im Dezember eine Klage aus den Reihen der Richard-Wagner-Stiftung ab. Vier Angehörige der Familie, darunter Wagner-Urenkelin Nike, versuchten erfolglos die Vermietung des Festspielhauses an die Festspiele-Betreibergesellschaft anzufechten.

Der Mietvertrag mit der Festspiele GmbH, unkündbar bis ins Jahr 2040, ermächtigt die Geldgeber von Bund und Freistaat Bayern, die Intendanz Katharina Wagners am Stiftungsrat vorbei zu verlängern oder zu beenden – und sie nach Belieben mit weiterem Führungspersonal zu flankieren, zuletzt etwa mit dem Geschäftsführer Holger von Berg und Musikdirektor Christian Thielemann.

Eigentlich ist die Kür der Festspielleitung der Stiftung vorbehalten. Dafür ist ein komplexes Verfahren unter Einbezug externer Opernintendanten vorgesehen: eine Maßnahme zur Qualitätssicherung, die eine inhaltliche Debatte über Visionen, Kandidatinnen und Kandidaten für Bayreuth eröffnen sollte. Ein solches Procedere gehörte zu ...

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Opernwelt Februar 2017
Rubrik: Magazin, Seite 69
von Florian Zinnecker

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