Dynamische Hygienekonzepte

Durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie/COVID-19-Erkrankung hat sich das gesellschaftliche Leben komplett verändert. Seit Mitte März wurden alle Kultureinrichtungen geschlossen, Veranstaltungen abgesagt und das gesellschaftliche Leben kam komplett zum Erliegen. Für den Weiterbetrieb von Theatern, Opernhäusern und anderen Veranstaltungsstätten sind nun in besonderem Maße der Arbeits- und Infektionsschutz zu berücksichtigen. Was müssen die notwendigen Hygienekonzepte beinhalten?

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Seit die Infektionszahlen rückläufig sind (seit Anfang Mai), werden die strikten Maßnahmen gelockert und Geschäfte, Friseure, Gastronomie und andere Dienstleister können unter Auflagen wieder öffnen. Auch Veranstaltungen sind im kleinen Rahmen in einigen Bundesländern wieder möglich. Von der Politik wird jedoch immer wieder betont, dass, solange es keinen Impfstoff gegen COVID-19 gibt und die Bevölkerung durchgeimpft ist, die Öffnung der Betriebe und damit auch der Veranstaltungsbetriebe nur unter Beachtung strikter Hygienemaßnahmen möglich sein wird.

 

Um den neuen Anforderungen gerecht zu werden, müssen Veranstalter und Betreiber von Versammlungsstätten ihre Arbeitsweise überprüfen und Hygienekonzepte erstellen, um überhaupt mit dem Veranstaltungsbetrieb beginnen zu können. Bei der Erstellung der Hygienekonzepte sind die Bereiche Arbeitsschutz, also die Sicherheit für die Mitarbeiter, und der allgemeine Gesundheitsschutz, also der Schutz der Besucher, zu betrachten. Hierfür gibt es unterschiedliche Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten der Behörden.

 

Arbeits- und Infektionsschutz – Zuständigkeiten

 

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im Rahmen des Arbeitsschutzes ...

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BTR Ausgabe 3 2020
Rubrik: Thema: Bau & Betrieb, Seite 56
von Kerstin Klode und Thomas Menn

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