Wer gibt mir ein Stipendium?
Grundsätzlich können deutsche Studierende an staatlichen Tanzhochschulen, unter Berücksichtigung der entsprechenden Vergaberichtlinien, BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) beantragen, was aber nach dem Studium in der Regel zurückbezahlt werden muss. Ein klassisches Stipendium hingegen wird aufgrund von sozialen Umständen und besonders herausragender Leistung vergeben und muss nicht rückerstattet werden, ist aber an bestimmte Kriterien gebunden (u. a. Wohnort, Nationalität, Alter, Bedürftigkeit, Qualifikation).
In Deutschland muss man sich für ein Stipendium meist bei einer Stiftung bewerben, die Begabtenförderung betreibt – im Bereich Tanz/ Choreografie muss man sich dabei durch einen Dschungel an potenziellen Antragsmöglichkeiten kämpfen.
Denn laut dem Bundesverband Deutscher Stiftungen (www.stiftungen.org) gibt es in Deutschland 14 401 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts (Stand 2006). Der Suchdienst dieser Internetseite umfasst deutsche Stiftungen mit eigener Internetadresse, die in ausgewählten Aufgabenbereichen tätig sind. Gibt man nun das Aufgabengebiet «Kunst und Kultur» und die Rubrik «fördernd mit Antragsmöglichkeit» ein, erscheinen bundesweit 331 Datensätze. ...
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