unversichert in die brd

zwei balletttänzerinnen aus der ddr suchen das recht

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Die beiden Damen würden’s ja gern mit Humor nehmen. «Angefangen zu rauchen hab ich nur, weil man es plötzlich allen verboten hat», sagt Monika Ehrhardt-Lakomy, 63. «Ist doch lustig, wie Gesetze gemacht werden», sagt ihre Freundin Hadmut Fritsche, 73. Seit Jahren erleben sie hautnah, wie der Gesetzgeber bei ihrem Rechtsfall laviert.

Sogar vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sind sie gegangen, die beiden ehemaligen DDR-Tänzerinnen, um zu erfahren, warum sie in ihrer aktiven Zeit jahrelang jeden Monat 60 Ostmark, für DDR-Verhältnisse viel Geld, für «berufsbezogene Zuwendungen» einzahlten, davon aber nie einen Euro wiedersahen. Die Beiträge dienten für etwas, was exakt der Versicherung entspricht, für die Tänzer sonst in die Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen einzahlen.

Tänzer üben ihren Beruf nun mal selten länger als bis zum 40. Lebensjahr aus. Danach sind sie «berufsunfähig» und haben einen Anspruch auf Versorgung. Alle? Nicht alle. Nicht diejenigen, die in der DDR tanzten. Allenfalls Tänzer, die mindestens 36 Monate nach der Wende in einer Anstellung bleiben konnten. Was für rund 500 DDR-Tänzer bis heute bedeutet, keine Rente zu haben. Und mit ihren Kollegen ...

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Tanz Juni 2011
Rubrik: menschen, Seite 30
von Arnd Wesemann

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