Update im deutschen Vergaberecht
Die letzten Änderungen an den Rechtsgrundlagen des Vergaberechts betrafen die Anpassung des deutschlandweiten Vergabeverfahrens an das europaweite Vergabeverfahren (BTR 2/2017). Seit April 2016 regelt ein neuer Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zusammen mit der Vergabeverordnung (VgV) die europaweiten Vergabeverfahren. Grundlegende Veränderungen wurden inzwischen auf die deutschlandweiten Verfahren ausgeweitet.
Die grundlegenden Veränderungen im neuen Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – Wahlrecht zwischen offenem und nicht offenem Verfahren, Verkürzung der Fristen, E-Vergabe, neue Methoden – wurden inzwischen auf die deutschlandweiten Verfahren ausgeweitet: sowohl in der VOB/A als auch in der VOL/A. Letztere musste ihren Namen hergeben, denn heute heißt sie Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Damit wurden die neuen Grundsätze, Verfahren und Methoden auch in den deutschlandweiten Vergabeverfahren eingeführt. Gleichzeitig blieben die Vereinfachungen – z. B. keine festen Fristen – erhalten. Im Februar 2017 wurde die UVgO im „Generalbundesanzeiger“ veröffentlicht. Seit September 2017 gilt sie für die deutschlandweiten Verfahren der ...
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BTR Sonderband 2018
Rubrik: Thema: Bau & Betrieb, Seite 68
von Katrin Oelgarten
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