Abgespielt? Und dann?
Auch Theater können einen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft leisten. Regelmäßig werden Dekorationen gebaut, auf der Bühne eingesetzt, eingelagert und schließlich entsorgt. Dabei werden unterschiedlichste Rohstoffe von Metallen über Holz und Kunststoffen bis hin zu Textilien verwendet. Im Lebenszyklus einer Dekoration kann an verschiedenen Stellen angesetzt werden, um diese ökologisch nachhaltiger zu gestalten. Schon im Entwurf des Bühnenbilds können Aspekte wie der Ausstoß von Treibhausgasen berücksichtigt werden.
In der Bauwirtschaft kann beispielsweise mit zertifiziert nachhaltigen Materialien gearbeitet werden. Und auch für eine Verwertung von abgespielten Dekorationen im Sinne der Kreislaufwirtschaft gibt es Konzepte.
Materialmengen
In der Spielzeit 2021/22 gab es in Deutschland 137 öffentliche Theater. Die vorliegenden Daten zur Anzahl von Inszenierungen an öffentlichen Theatern deuten auf einen geringfügigen Anstieg seit 2010 hin (Quelle aller Daten: Deutscher Bühnenverein, 2023). Für die Anzahl der abgespielten Produktionen kann daher eine parallele Entwicklung angenommen werden. Folglich lässt sich eine Umfrage aus der Spielzeit 2011/12 im Rahmen einer Bachelorarbeit mit dem ...
Dekorationen und Urheberrecht
Als „persönliche geistige Schöpfung“ (§ 2 Abs. 2 UrhG) wird ein Bühnenbild zumeist aufgrund der künstlerischen Gestaltung und der ästhetischen Gesamtwirkung als geschütztes Werk eingeordnet. Neuere Kommentare zum Urheberrecht gehen sogar davon aus, dass die Entstehung aus einer künstlerischen Gestaltung heraus für die Einordnung ausreicht. Damit muss davon ausgegangen werden, dass ein Bühnenbild als geschütztes Werk gilt. Wie sieht es aber bei Dekorationen oder Dekorationsteilen aus? Diese sind zwar Teil des Bühnenbilds, werden aber nur als geschütztes Werk eingeordnet, wenn sie alleinstehend ebenfalls eine persönliche geistige Schöpfung darstellen. Da die gesamte Dekoration ein sehr relevanter Teil des Bühnenbilds ist, ist zu erwarten, dass sie ebenfalls unter den Schutz des UrhG fällt, wenn dies für das Bühnenbild gilt. Für einzelne Dekorationsteile ist diese Frage allerdings nicht mehr so leicht zu beantworten. Wird ein Bühnenbild als geschütztes Werk eingeordnet, gilt die Bühnenbildner:in als Urheber:in nach § 7 UrhG. Damit einhergehen laut § 15 UrhG umfassende Verwertungsrechte zur Vervielfältigung, Verbreitung und Ausstellung des Werks. Aus diesem Grund ist in Verträgen zwischen Bühnenbildner:innen und Theatern regelmäßig eine Klausel zur Einräumung der Nutzungsrechte nach § 31 UrhG zu finden. So wird in § 8 Abs. 5 NV Bühne das Nutzungsrecht an Werken, die im Arbeitsverhältnis entstehen, dem Arbeitgeber eingeräumt. ...
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BTR Sonderband 2025
Rubrik: Sanierung, Bau, Betrieb, Seite 41
von Melanie Martin und Thomas Sakschewski
Das Theater ist eine der ältesten kulturellen Institutionen der Menschheit, und seine Baukunst hat sich über Jahrhunderte stets mit den technischen, gesellschaftlichen und künstlerischen Entwicklungen gewandelt. Doch im 21. Jahrhundert steht die Theaterarchitektur vor neuen Herausforderungen. Das Ziel eines neuen Ansatzes, 2022 wie heute, lautet: Theater, die...
Liebe Leserin, lieber Leser,
„Kunst und Technik im Wandel“ ist dieser Sonderband übertitelt, denn auch in unserer Branche ist eine Menge in Bewegung. Die Welt ist längst nicht nur von einem Wandel betroffen, das lesen und hören wir schon lange und immer wieder. In diesen politisch beunruhigenden Zeiten sehnen sich wohl viele von uns nach Gewissheiten, Beständigkeit...
Vorschau
Mit der Zeit gehen
Das Staatstheater Cottbus, einziges Mehrspartenhaus im Land Brandenburg, genießt in der Stadt, der Niederlausitz und überregional viel Aufmerksamkeit. Die Inszenierungen widmen sich zeitgemäßen Themen. Und auch im denkmalgeschützten Großen Haus und in der Kammerbühne bleibt die Zeit nicht stehen. Der Beitrag gewährt Einblicke in den...
