Yorgos Loukos; Foto: Michel Cavalca

Hinter Gitter?

Yorgos Loukos, Ballettdirektor in Lyon

Tanz

Ein Ballettdirektor im Gefängnis? Ganz unmöglich scheint das nicht mehr. Yorgos Loukos, graue Eminenz im Chefsessel des Opernballetts von Lyon, wurde im November 2017 zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Hinzu kommen 5000 Euro Strafe und eine Entschädigung von 20  000 Euro. Die gehen an die Klägerin, die Tänzerin Karline Marion. Ab 2008 gehörte sie dem Ensemble an. 2013 wurde sie schwanger. Als sie sich im Januar 2015 nach Ablauf der Elternzeit in der Kompanie zurückmeldete, verkündete ihr Loukos die Entlassung.

Sie sei körperlich nicht auf der Höhe, im Stil zu klassisch und im Ausdruck nicht spontan genug. Sollte es sich so verhalten, hätte das Loukos durchaus früher auffallen können. Im Unterschied zu den meisten Kollegen arbeitete Karline Marion mit Zeitverträgen. Ihr fünfter wäre im Juni 2015 ausgelaufen. Es gab also genug Gelegenheiten, diese Angestellte, der es laut Loukos an Qualität und Arbeitseifer mangelte, zu ersetzen. Marion vermutet dagegen ganz andere Motive: ihr Kind und die vertragliche Situation. Laut geltendem Arbeitsrecht können Arbeitnehmer in Frankreich ab dem dritten abgeschlossenen Zeitvertrag, falls diese nahtlos aufeinander folgen, denselben Arbeitsplatz und dieselbe Person betreffen, die Umwandlung in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis einklagen. Derartige Prozesse finden vor Arbeitsgerichten statt, Karline Marion aber ging vor ein Zivilgericht, was ihrer Klage eine weit größere Tragweite verschafft. 

Loukos hat natürlich angekündigt, Berufung einzulegen. Doch egal wie das Verfahren ausgeht, es gibt schon jetzt nur Verlierer. Marion versucht nicht mehr, sich einer anderen Kompanie anzuschließen. Sie will nun unterrichten und eventuell choreografieren. Im Ensemble der Oper von Lyon hätte die 35-Jährige noch einige Jahre auf höchstem Niveau aktiv bleiben können. Auch Loukos‘ Ruf ist natürlich beschädigt. Denn es ging hier nicht um eine Abfindung. Ein solches Verfahren könnte Marion noch anstrengen, vor einem Arbeitsgericht, mit besten Aussichten auf Erfolg. Die Anklage im Zivilprozess lautete: Diskriminierung und Stalking. Die Klägerin war nämlich listig. Heimlich zeichnete sie zwei Gespräche zwischen ihr und Loukos in dessen Büro auf. So ist jetzt öffentlich, welchen paternalistischen, manchmal verächtlichen Ton dieser mit seinen weiblichen Untergebenen pflegt. «Dein Ding da» nannte er das Neugeborene. Loukos ist 67 Jahre alt, unverheiratet und kinderlos. Als Schwergewicht in Frankreichs Tanzlandschaft und ehemaliger Kurator des «Athens Festival» legte er alle seine Energie in die Kunst und erwarb unstrittig Verdienste. Die gleiche Hingabe verlangt der Patriarch auch von seinen Tänzerinnen, allerdings zu wesentlich geringeren Bezügen. 

Kunst lasse sich nun mal nicht mit gewöhnlichen rechtlichen Maßstäben erfassen, argumentieren Loukos und sein Anwalt. Auch darum geht es in diesem Prozess: um die Frage eines mehr oder weniger rechtsfreien Raums, in dem gerade Tänzerinnen zwischen Beruf und Mutterschaft wählen müssen und eventuell Rechte gar nicht einfordern, da ihre Karrieren vom Willen der Chefs abhängen, die nach völlig subjektiven Kriterien entscheiden. Man macht ja Kunst! Angesichts des Gerichtsurteils mögen nun vielleicht mehr Tänzerinnen gegen geschlechtliche Diskriminierung aufbegehren, hofft Karline Marion. Die Atmosphäre, die #MeToo gegen sexuelle Belästigung hergestellt hat, mag das durchaus begünstigen. 

Es geht übrigens auch anders. Die Chefin des Pariser Opernballetts, Aurélie Dupont, hat schon mal im Scherz angekündigt, dort bald eine Kinderkrippe zu eröffnen. Denn die tanzenden Mütter werden immer zahlreicher. Auch in Loukos‘ Ensemble gibt es einige. Noch eine mehr wollte er offensichtlich verhindern, aus Gründen der Verfügbarkeit. Das gab er jedenfalls in dem heimlich aufgezeichneten Gespräch mit Karline Marion zu. 

Er wäre besser beraten gewesen, eine Krippe einzurichten.


Tanz Januar 2018
Rubrik: Menschen, Seite 34
von Thomas Hahn

Vergriffen
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