Eher Labor als Museum?
George Balanchine und sein Nachlass
Etliche Nachlässe sind in Trusts organisiert, viele nach dem Vorbild des Balanchine Trust, der die Rechte an den viel getanzten Bühnenhits wie «Jewels» oder «Symphony in C» vergibt. Dabei hat ihn der Choreograf gar nicht selbst gegründet – es waren die Erben, die sich zusammenschlossen. Als Balanchine 1983 starb, vererbte er die Rechte an 113 seiner etwa 400 Ballette nicht etwa an seine Kompanie, das New York City Ballet (NYCB), sondern direkt an 14 Einzelpersonen. Drei Frauen erhielten den Löwenanteil: seine langjährige persönliche Assistentin und Testamentsvollstreckerin Barbara Horgan, seine letzte Geliebte Karin von Aroldingen und seine Ex-Frau Tanaquil Le Clercq. Der Rest ging an andere Tänzer und Kollegen beim NYCB, darunter Suzanne Farrell, Patricia McBride, Lincoln Kirstein und Jerome Robbins, ebenfalls federführend beim NYCB. Seine Kompanie betrachtete der Choreograf eher als Labor und Arbeitsplattform, nicht unbedingt als das Museum, das einst seine Werke bewahren sollte; er vermutete sogar, dass die Truppe ohne ihn gar nicht erst überleben würde. Horgan und von Aroldingen sorgten sich, dass die Ballette später durch Weitervererbung zu weit zerstreut werden könnten und schufen auf Rat eines Anwalts den Balanchine Trust. Sie boten allen Erben an, sich anzuschließen, um ein Chaos bei der Lizensierung zu vermeiden. Die Erben erhalten weiterhin ihre Einkünfte aus den Balletten, deren Vergabe aber wird zentral verwaltet. Horgan und von Aroldingen gründeten auch die George Balanchine Foundation, die nach dem Ende des Trust, wenn einmal alle Erben gestorben sind, die Rechte erhalten soll, und sie registrierten außerdem Balanchines Namen, die «Balanchine Technique» und den «Balanchine Style» als Markenzeichen nach dem amerikanischen Patentrecht; deshalb finden wir heute das © auf unseren Besetzungszetteln.
Den gesamten Beitrag von Angela Reinhardt finden Sie in tanz 12/20