Lebendig begraben?
Der Deutsche Bühnenverein will das deutsche Ensemble- und Repertoiretheater als nationales immaterielles Kulturerbe (IKE) verzeichnen lassen. Die in der allzu knappen Aussprache auf der Jahreshauptversammlung 2013 des Deutschen Bühnenvereins in Kiel geäußerten Gründe – die Aufnahme ins Verzeichnis sei doch durch die Einmaligkeit unserer Theaterlandschaft motiviert, diese Einmaligkeit sei international bestaunt, nur wir deutschen Theaterleute würden dies nicht erkennen oder würdigen und nutzen – klingen zunächst verführerisch.
Aber was bedeutet dieser Schritt eigentlich genau?
Das UNESCO-Übereinkommen zum Erhalt des immateriellen Kulturerbes von 2003 ist – wie alle anderen Kulturerbekonventionen der UNESCO auch – eine Schutzkonvention. Unterschutzstellung setzt eine Bedrohung voraus. Nach der Aufmerksamkeitsökonomie der UNESCO wird unter Schutz gestellt, was wichtig, aber bereits halbtot ist. Wenn auf der Pressekonferenz des Deutschen Bühnenvereins in Kiel zum Thema IKE demgegenüber behauptet wurde, es gehe mit der Aufnahme in das nationale Verzeichnis des IKE «nicht vordergründig um eine Inschutznahme von Strukturen», so deutet das auf einen gewissen interpretatorischen Übermut. ...
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Theater heute Oktober 2013
Rubrik: Foyer, Seite 1
von Martin Roeder
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