Wozu braucht man Autorschaft?

Die einen kämpfen um mehr Urhe­berrechte für Choreografen. Die aber bezweifeln die Existenz von Origi­nalität. Warum unterläuft die Tanzszene ihr Recht aufs Copyright, fragt Arnd Wesemann. Mit einer Gegenposition des NRW Landesbüro Tanz

Was bietet den Choreografen das Urheberrecht? Die Tanz­wissenschaftlerin Gabriele Brandstetter und der Rechtswissenschaftler Artur-Axel Wandtke luden zur großen Konferenz an die Berliner Humboldt-Uni. Choreografen, hieß es dort, euch stehen dieselben Rechte zu wie Autoren und Musikern! Fein. Und jetzt? Macht sich dieselbe Mattigkeit breit wie vor fünf Jahren bei der letzten deutschen Copyright-Konferenz in Essen.

Damals verriet der Leiter der französischen Verwertungsgesellschaft für Autorenrechte, Jacques Boncompain, warum Choreografen als Schöpfer von Werken sich angeblich so wenig für die Rechte­verwertung an ihrer Schöpfung interessieren. Es liege «in der Individualität der Choreografen selbst, deren unabhängiger Geist in der Regel weiter entwickelt ist, als bei allen anderen Urhebern. Sie weigern sich, Mitglied einer professionellen Vertretung zu werden, z. B. einer Verwertungsgesellschaft. Sie zeigen eher eine gewisse Neigung, Werke anderer Urheber zu nutzen, ohne sich vorher die nötigen Genehmigungen einzuholen. Wie kann der Choreograf für sich Urheberrechte beanspruchen, wenn er geschützte Kompositionen, Bilder und Texte selber übernimmt, sie aus ihrem ursprünglichen ...

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Tanz Juli 2005
Rubrik: Workshop, Seite 72
von Arnd Wesemann

Vergriffen
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