„Bewusstsein für die Situation wecken“

Michèle LaBelle ist Schauspielerin, Bühnentechnikerin, Stuntfrau, Industriekletterin und noch vieles mehr. Im Oktober hielt sie auf dem Treffen der DTHG-Regionalgruppe Mitte in Darmstadt einen Vortrag über „Gefährliche szenische Darstellung im Wandel“. Ein Interview über gestiegene Ansprüche und die Notwendigkeit, das übliche Prozedere zu überdenken

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Zum Zeitpunkt des DTHG-Treffens der Regionalgruppe war Michèle LaBelle noch Bühnentechnikerin am Staatstheater Darmstadt, wechselte dann aber an das Theater Münster an den Schnürboden („Das Haus hat 70 Punktzüge, das finde ich ziemlich interessant“) und ist seit Mitte Januar bei „Harry Potter und das verwunschene Kind“ in Hamburg als Aerial-Riggerin tätig. Die ausgebildete Schauspielerin absolviert nebenbei ein Fernstudium bei der ILS zu Drehbuchautorin und arbeitet als Sprecherin u. a. für Hörspiele.

Zum Theater fand sie schon als Kind: Der Vater ihrer besten Freundin betreibt die Waldbühne Halsbach in Oberbayern, wo sie von klein auf überall mithalf und bis heute mitarbeitet – vom Schauspiel über die Maske bis zur Technik.

BTR: Michèle LaBelle, bei all Ihrer Vielseitigkeit zieht es Sie immer wieder ans Theater – warum? 
Michèle LaBelle: Neben der Schauspielerei hat mir auch die Bühnentechnik schon immer gefallen: ein Stück von der ersten Idee bis zur Premiere zu betreuen, finde ich immer wieder spannend. Es bereitet mir wirklich viel Spaß. Ich mag sogar die Schichtarbeit. Ich bin so etwas, was man als richtigen Theatermenschen bezeichnen könnte.

Was sind eigentlich gefährliche ...

Besondere szenische Darstellungen – Auszug aus der DGUV-Information 215-315

Der Unternehmer sowie die vom Unternehmer Beauftragten (Produktionsleitung, Technische Leitung, Leitung für Regie und Dramaturgie) sind dafür verantwortlich, im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob eine gefährliche szenische Darstellung vorliegt oder ob die gewünschte szenische Darstellung besondere Fähigkeiten oder Fertigkeiten erfordert. Er muss sich mit der Bühnen- und Studiofachkraft darüber abstimmen und überprüfen, ob eine vergleichbare Darstellung mit einer geringeren Gefährdung möglich ist. Beratend können eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, ein Betriebsarzt bzw. eine Betriebsärztin oder andere Experten hinzugezogen werden. Der Unternehmer bzw. die mit der Leitung und Aufsicht beauftragte Person hat die erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen. Der Unternehmer ist dafür verantwortlich, dass nur ausreichend für diese Tätigkeiten befähigte Personen für besondere szenische Darstellungen eingesetzt bzw. beauftragt werden. Der Versicherungsschutz der Mitwirkenden ist vom Unternehmer zu klären.

Geht von der szenischen Darstellung oder der szenenbildenden Dekoration eine besondere ...

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BTR 1 2023
Rubrik: Bau und Betrieb, Seite 54
von Julia Röseler

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